Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebes Mitglied,
unsere ordentliche Mitgliederversammlung findet am 19.04.2023 ab 18:00 Uhr in der Mensa der Sportschule Potsdam statt.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
- Begrüßung
- Feststellungder ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellungder Beschlussfähigkeit
- Jahres-& Finanzbericht des Vorstands für das abgelaufene Kalenderjahr
- Berichtder Kassenprüfer
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Vorstandes
- Entgegennahme & Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Jahr
- Wahl der Kassenprüfer
- Änderung in der Satzung & Geschäftsordnung
- Änderung der Geschäftsordnung in Punkt 4.4 Helfer bzw. Arbeitsleistungen (Wortlaut ist im Anhang zu finden)
- Änderung der Geschäftsordnung in Punkt 1.4 Ende der Mitgliedschaft durch Austritt (Wortlaut ist im Anhang zu finden)
- Zukunft unserer Läufe
- Stimmen aus der Mitgliedschaft
- Schlusswortdes Vorsitzenden
Jedes Mitglied kann bis spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Ich weise darauf hin, dass gem. Satzung die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist!
Sportliche Grüße
Marco Riege
-Vorsitzender-
Anhang
Änderung der Geschäftsordnung im Punkt 4.4 Helfer-bzw. Arbeitsleistungen
Neue Formulierung
[…]
Kann die Anzahl der Stunden nicht erbracht werden, erhält der Verein pro nicht geleistete Stunde einen Beitrag von 10,00 EUR, maximal 20,00 EUR pro Jahr, von Seiten des Mitgliedes. Es erfolgt eine gesonderte Abrechnung gegenüber dem betroffenen Mitglied nach Ablauf der letzten durch den Verein ausgetragenen Laufveranstaltung des Kalenderjahres. Der erhobene Beitrag wird per Lastschrift, frühestens 14 Tage nach der gesonderten Abrechnung, eingezogen.
Der Vorstand kann per Vorstandsbeschluss die Zahlung für nicht geleistete Stunden jahrweise aussetzen. Der Vorstand hat die Mitglieder darüber zu informieren.
Ebenso kann die Mitgliederversammlung die Aussetzung der Zahlung beschließen. Für die Beantragung gelten die Fristen und Formalien aus Punkt 2 der Geschäftsordnung.
Alte Formulierung
[…]
Kann die Anzahl der Stunden nicht erbracht werden, erhält der Verein pro nicht geleistete Stunde einen Beitrag von 10,00 EUR, maximal 20,00 EUR pro Jahr, von Seiten des Mitgliedes. Es erfolgt eine gesonderte Abrechnung gegenüber dem betroffenen Mitglied nach Ablauf der letzten durch den Verein ausgetragenen Laufveranstaltung des Kalenderjahres. Der erhobene Beitrag wird per Lastschrift, frühestens 14 Tage nach der gesonderten Abrechnung, eingezogen.
Änderung der Geschäftsordnung im Punkt 1.4 Ende der Mitgliedschaft durch Austritt
Neue Formulierung
[…]
Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft durch Austritt beenden. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Die Frist beträgt 2 Monate zum nächsten Quartalsende. Ausgenommen hiervon sind die Mitglieder der Schularbeitsgemeinschaften, die ausschließlich am Training in der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen. Für diese erlischt die Mitgliedschaft mit dem Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule automatisch. Eine Beendigung der Mitgliedschaft vor diesem Zeitpunkt unterliegt den normalen Austrittsbedingungen.
Alte Formulierung
[…]
Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft durch Austritt beenden. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Die Frist beträgt 8 Wochen zum nächsten Quartalsende. Ausgenommen hiervon sind die Mitglieder der Schularbeitsgemeinschaften, die ausschließlich am Training in der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen. Für diese erlischt die Mitgliedschaft mit dem Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule automatisch. Eine Beendigung der Mitgliedschaft vor diesem Zeitpunkt unterliegt den normalen Austrittsbedingungen.